FZ1 Fazer abmelden




Yamaha FZ1 Fazer abmelden. Welche Unterlagen brauchst Du?

Es gibt immer noch zahlreiche Biker unter uns, die ihre Yamaha FZ1 Fazer abmelden, meist über die Wintermonate. Das hat unterschiedliche Gründe. Manch einer will vielleicht kein Saisonkennzeichen weil er die „Winterpause“ nicht schon bei der Zulassung festlegen will. Der andere geht sowieso zur Zulassungsstelle um sein Winterauto anzumelden und meldet dabei sein Bike ab.

Ob es sich lohnt sein Bike abzumelden muss letztendlich jeder für sich durchrechnen. Bei jüngeren Fahrern mit wenig Schadenfreiheitsrabatt macht sich das durchaus bezahlt. Wer sich jedoch schon mehrere schadenfreie Jahre eingefahren hat, für den lohnt sich der Gang zur Zulassungsstelle meist nicht.

Wie schon unter FZ1 anmelden erwähnt, sind die Ämter, was die Wartezeit angeht, schon sehr viel kundenfreundlicher geworden als noch vor einigen Jahren. Dennoch muss man eine Wartezeit von gut einer Stunde einplanen und sollte dann auch alle Unterlagen dabei haben um nicht wieder unverrichteter Dinge nach Hause gehen zu müssen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)Yamaha FZ1 Fazer abmelden
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • dein Kennzeichen (mit Siegel auf den Kennzeichen)
  • Erklärung des Halters über den Verbleib des Fahrzeugs

Du kannst Dein Fahrzeug auch bei jeder anderen Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Die Unterlagen müssen jedoch vollständig sein; insbesondere darf der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nicht fehlen.

Wenn bei der Außerbetriebsetzung der Verlust eines Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines angezeigt wird, müssen neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgestellt werden. Dies kann ausschließlich bei der kennzeichenführenden Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen.

Achtung:

Wenn Du Dein Kennzeichen noch am gleichen Tag für ein anderes Fahrzeug übernehmen willst (z.B. für ein Winterauto), darf das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug nicht mehr gefahren werden (auch nicht zum Abstellort).

Die Gebühr beträgt 7,70 Euro. Stand 2016

 

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